Leasing

Mit Projektentwicklung wird in der Immobilienbranchedie Konzeption und Erstellung von in der Regel größeren Projekten bezeichnet. Die Projektentwicklung besteht aus der Summe aller Untersuchungen, unternehmerischen Entscheidungen, Planungen und anderen bauvorbereitenden Maßnahmen, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um eines oder mehrere Grundstücke zu überbauen oder eine sonstige Nutzung vorzubereiten. Dazu gehört die Absicherung der baulichen und sonstigen Nutzung im wirtschaftlichen Bereich. Im Bereich des Wohnungsbaus beschränkt sich die Projektentwicklung oftmals auf die Suche nach geeigneten Grundstücken und deren Beplanung im Rahmen des geltenden Baurechts.
Die Projektentwicklung zielt meist auf die Einbindung umfassender Leistungen, vom Grundstückerwerb über nachfolgend die Planung, die Finanzierung und den Bau von schlüsselfertigen Bauten sowie entweder, deren anschließenden Verkauf oder Betrieb. Projektentwickler können sein Projektgesellschaften, Eigentümer, Bauunternehmen oder als beratende Dienstleister Architekten, Makler.
Entsprechend einer Definition nach ihrer Aufgabe ist die Projektentwicklung die Kombination der Faktoren Standort, Kapital und Projektidee, wobei Immobilienobjekte mit folgenden Eigenschaften geschaffen werden sollen:    

  • einzelwirtschaftlich wettbewerbsfähig
  • arbeitsplatzschaffend und -sichernd
  • gesamtwirtschaftlich sozial- und umweltverträglich

Eine Definition über ihre Wirkungsweise zeigt sie als Summe aller technischen, juristischen und wirtschaftlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, dass ein Projekt innerhalb eines vorgegebenen Kosten-, Qualitäts- und Zeitrahmens realisierbar ist.
Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf stammt aus der Distributionspolitik und bezeichnet eine hybride Verkaufsform, also eine Mischung aus indirektem Verkauf und direktem Verkauf. Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Aus Sicht des Franchise gebenden Unternehmens stellt das Franchising somit eine Form der Internationalisierung dar, wodurch Franchising dem Bereich des Internationalen Managements zuzuordnen ist. Oftmals sind die Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Franchisegeberleistungen.
Catering ist eine Bezeichnung für die professionelle Bereitstellung von Speisen und Getränken als Dienstleistung an einem beliebigen Ort. Der Leistungsumfang eines Caterers kann sich dabei von der Anlieferung der vorproduzierten Speisen bis zum Aufbau eines temporären Gastronomiebetriebs erstrecken.
Eine spezielle Form ist das Non Food Catering, mit dem die Vermietung von Ausstattungsgegenständen für ein Catering-Event beschrieben wird.
Die Versorgung von Kantinen, Schulen und Mensen gehört ebenfalls zum Catering, wird aber auch als Gemeinschaftsverpflegung bezeichnet.
Als Gourmet wird in der deutschen Gastrosophie ein Feinschmecker bezeichnet, ein sachkundiger Genießer raffinierter Speisen und Getränke.
Der ebenfalls aus dem französischen entlehnte Gourmand wurde im Gegensatz dazu in der deutschen Sprache seit dem 18. Jahrhundert eher als Synonym für „Leckermaul“ oder „Vielfraß“ verwendet, der sich durch fehlende Mäßigung auszeichnet.[1]
Beide Wörter kommen aus dem Französischen, wobei sie eine gewisse Bedeutungsverschiebung erfahren haben. Gourmand wurde im Französischen im 18. Jahrhundert als „jemand, der gerne viel und gut isst“ aus dem Adjektiv gourmand, dessen Herkunft nicht sicher geklärt ist, vielleicht aus Gourmet umgestaltet.
Der gourmet war im französischen ein „Weinkenner“, von altfranzösisch gormet, „Gehilfe des Weinhändlers“,das im 19. Jahrhundert in der Bedeutung „Weinkenner, Feinschmecker“, ins Deutsche entlehnt wurde.; auch heute noch wird in Frankreich unter „Gourmet“ meist ein Weinkenner verstanden.
Gefräßigkeit ist im Französischen „gloutonnerie“; ein Vielfraß ist ein „glouton“. Gierige Gefräßigkeit kann auch mit „voracité“ bezeichnet werden.
Seit Jahrhunderten kennt man in Frankreich den „Gourmet-piqueur“ als Weinsachverständigen. Heute ist so etwas auch online zu haben.
Online-Marketing (auch Internetmarketing oder Web-Marketing genannt) sind alle Marketing-Maßnahmen, die mit Hilfe des Internets erfolgen können. Teilgebiete sind klassische Bannerwerbung, Suchmaschinenmarketing, E-Mail-Marketing und -Werbung und Affiliate-Marketing. Diese Marketing-Leistungen werden von sogenannten Werbeportalen (meist kostenpflichtig) angeboten. Eine spezielle Form des Online-Marketings ist das so genannte Videomarketing.
Der Begriff Nachrichten ist die Mehrzahl von Nachricht und bezeichnet darüber hinaus eine regelmäßige Sendung in Hörfunk und Fernsehen. Oft sind sie unter einer eigenen Rubrik in Zeitungen sowie auf Online-Portale zusammengestellt. Nahezu sämtliche Sender – von wenigen Ausnahmen in der Anfangsphase des Rundfunks und in jüngster Zeit der Mediengeschichte abgesehen – strahlen Nachrichten aus. Sie bieten meist zur vollen Stunde zwischen 2 und 15 Minuten lang Informationen zu Politik, Wirtschaft, Gesundheit, Forschung, Kultur und Sport und sind meist mit einer Wetterprognose und, im Hörfunk, mit Verkehrshinweisen versehen. Die Nachrichten sollen dabei so neutral und objektiv wie möglich präsentiert werden und von Kommentaren deutlich getrennt sein, um dem Zuschauer eine eigene Einordnung zu ermöglichen. Die Auswahl der relevanten Nachrichten findet in der Redaktion statt.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote - z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar - bestehen.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Jedermann kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt (Strafverteidiger) vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Im Zivilprozess besteht bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt bei anderen Verfahrensarten für die höheren Instanzen.